13. Jahrestagung der Arge Agrarrecht vom 15.09. bis 17.09.2021 in Brüssel
Brüssel, Hotel DoubleTree by Hilton
Liebe Freunde und Freundinnen des Agrarrechts,
wie bereits angekündigt findet die Agrarrechtstagung in Brüssel im Hotel Double Tree vom 15. bis 17. 9. statt.
Liebe Freunde und Freundinnen des Agrarrechts,
wir sind glücklich, dass wir Sie auch dieses Jahr wieder zu einer Präsenzveranstaltung einladen dürfen. Der Fortschritt in der Impfkampagne machte es möglich.
In Brüssel wird die europäische Agrarpolitik gemacht, sodass es höchste Zeit ist, sich dort einmal umzuschauen.
Die Geschäftsstelle des DAV in Brüssel hat uns großartige Hilfestellung bei der Gewinnung der Referenten aus Brüssel sowie der Auswahl des Hotels geleistet. Das ehemalige Crown Plaza wird zurzeit vollkommen saniert und pünktlich zu unserer Tagung unter neuem Namen eröffnet.
Unsere Themen sind hochaktuell und wie immer breit gestreut. Lassen Sie sich überraschen.
Wir freuen uns darauf, Sie in Brüssel wiederzusehen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Mechtild Düsing und Christian Halm
Programm
15.09.2021 Anreisetag
- ab 16:30 Uhr Stadtführung durch Brüssel- ca. 2 Stunden
Treffpunkt vor dem Hotel - ab 19:30 Uhr Begrüßungsabend (Anmeldung erforderlich, siehe Anmeldeformular)
Hotel DoubleTree by Hilton mit Abendessen (auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke als Selbstzahler)
16.09.2021 erster Tagungstag - Donnerstag
8:45 Uhr bis 9:00 Uhr
Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Mechtild Düsing
9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Der Weg zum EuG und zum EuGH
In manchen Fällen ist das nationale Gericht verpflichtet, ein Vorlageverfahren (Vorabentscheidungsverfahren) anzustrengen. Auch direkte Klagen vor dem Europäischen
Gerichtshof sind im Ausnahmefall zulässig.
Was sind die Voraussetzungen? Der Vortrag gibt einen Überblick dazu.
Referent:
RA Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., Brüssel, Honorarprofessor für Europäisches Wirtschaftsrecht und Prozessrecht am Europa-Institut der Universität des Saarlandes
10:00 Uhr bis 11:15 Uhr
Klimaschutzgesetz – Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, AZ 1 BvR 2656/18 u.a. - zur Verfassungswidrigkeit
Referent:
Prof. Dr. José Martinez, Inhaber der Stiftungsprofessur für Agrarrecht und Öffentliches Recht der Georg-August-Universität Göttingen, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAEG) beim BMEL
11:15 Uhr bis 11.30 Uhr Pause
11:30 Uhr bis 12:45 Uhr
Bewertungsprobleme im Zugewinnausgleich
§ 1376 IV BGB ermöglicht es, landwirtschaftliche Betriebe im Endvermögen mit dem Ertragswertverfahren zu bewerten. Der Referent erläutert dieses und legt dar, in welchen
Fällen andere Bewertungsmethoden anzuwenden sind bzw. angewendet werden können.
Was geschieht bei negativen Ertragswerten? Wie wird das Anfangsvermögen im Fall der gleitenden Hofübernahme ermittelt/ bewertet?
Referent:
RA Bernd Kuckenburg, Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht, Sachverständiger für Unterhaltseinkommen und Unternehmensbewertung im Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen e.V., Hannover
12:45 Uhr bis 13:45 Uhr Mittagspause
13:45 Uhr bis 15:00 Uhr
Vor der Reform: Verhandlungsstand zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Referent:
Michael Niejahr, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,Brüssel
15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Reputationsschäden
Landwirte sehen sich zusehends mit Verleumdungen im Internet oder in anderen sozialen Netzwerken konfrontiert. Der Vortrag gibt einen Überblick über rechtliche und taktische Abwehrstrategien.
Referent:
RA Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Urheber- und Medienrecht, Münster
16:00 Uhr bis 16:15 Uhr Pause
16:15 Uhr bis 18:00 Uhr
§ 11 Abs. 8 TierSchG in der praktischen Umsetzung oder: „Vom Denken und Fühlen der Tiere“
Der Tierhalter gemäß § 2 TierSchG zu einer art- und bedürfnisgerechten Unterbringung und Versorgung ohne Schmerzen oder vermeidbare Leiden verpflichtet. § 11 Abs. 8 TierSchG verpflichtet den zu Erwerbszwecken tätigen Tierhalter die Einhaltung dieser Anforderungen durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen. Das „Wie“ der Kontrollen lässt der Gesetzgeber offen. Der Vortrag nähert sich dem Problem aus Sicht der Nutztiere, indem er das Schmerzempfinden der Tiere und deren Ausprägung erläutert und damit Hinweise auf die Ausgestaltung der Eigenkontrollen gibt.
Referent:
Prof. Dr. Norbert Sachser, bis 2020 Professor für Verhaltensbiologie an der Universität Münster, Mitglied im Kuratorium der Stiftung Bündnis Mensch & Tier
18:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Erfolgreich verhandeln vor dem EuGH am Beispiel der Milchquote
Referentin:
RAin Mechtild Düsing, Fachanwältin für Verwaltungs-, Erb- und Agrarrecht, Münster
18:15 Uhr bis 19:00 Uhr
Das Leben und Wirken unserer Mechtild Düsing - Verabschiedung
Referent: n.n.
Ab 20:00 Uhr
Sektempfang mit anschließendem Abendessen im Hotel
Essen auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke Selbstzahler
17.09.2021 zweiter Tagungstag - Freitag
Beginn 8:45 Uhr bis 9:30 Uhr
Mitgliederversammlung
Tagesordnung auf unserer Internetpräsenz www.arge-agrarrecht.de
9:30 Uhr bis 10:30 Uhr
Prozesstaktik im Verwaltungsrecht
Wegen der geringen Quote der Zulassung der Berufungen folgt im Verwaltungsprozess auf die 1. Instanz oftmals der blaue Himmel. Daher kommt es insbesondere in der mündlichen Verhandlung auf die richtige Strategie an, um über diesen Weg die nächste Instanz zu erreichen. Der Vortrag gibt neben allgemeinen taktischen Hinweisen im Verwaltungsrecht Tipps, einen Antrag auf Zulassung der Berufung sicher ins Ziel zu bringen.
Referent:
RA Henning Bahr, LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Migrationsrecht,
Osnabrück
10:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Planungssicherstellungsgesetz
Das sogenannte Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) v. 28.05.2020 soll u.a. coronabedingt insbesondere die Fortführung von Verwaltungsverfahren bei geschlossenen Behörden sicherstellen; dazu zählt das Minenfeld der ortsüblichen und öffentlichen Bekanntmachung, der Auslegung von Unterlagen; der Erklärung zur Niederschrift, der Erörterungstermine, mündlichen Verhandlungen und Antragskonferenzen, die in weiten Teilen jetzt auch ins Internet verlegt worden sind. Der Vortrag soll die juristischen Fallstricke aufdecken, die auf diesem Gebiet vorhanden sind.
Referentin:
RAin Claudia Schoppen, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Bochum
11:30 Uhr bis 11:45 Uhr Pause
11:45 Uhr bis 13:00 Uhr
Legislative Wege und Umwege zum Nutztier – Tierwohl (Labeling, Kükentöten, Tiertransporte, Tierwohlprämie)
Mit Tierwohlkennzeichen zu mehr Tierschutz? Während das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft noch an der Einführung des staatlichen Tierwohlkennzeichens arbeitet, hat
der Einzelhandel bereits gehandelt und ein eigenes Label entwickelt. Der Vortrag gibt den
Stand der Gesetzgebung zur staatlichen Initiative wieder, ordnet die verschiedenen
Kennzeichen ein und informiert über deren rechtliche Voraussetzungen und ggf. Sanktionen.
Referent:
Prof. Dr. José Martinez, Inhaber der Stiftungsprofessur für Agrarrecht und Öffentliches Recht der Georg-August-Universität Göttingen, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAEG) beim BMEL
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr Mittagessen
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Wohin mit der Gülle?
Um das Thema Gülleverbringung rankt sich eine Vielzahl zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher
Probleme. Die Referenten bringen Licht ins Dickicht.
Referenten:
RA Hubertus Schmitte, Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster und RAin Dr. Petra Kauch, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Agrarrecht, Lüdinghausen
15:30 Uhr bis 16:45 Uhr
Der landwirtschaftliche Betrieb in der Insolvenz
Landwirtschaftsbetriebe sind vor finanziellen Krisen bekanntermaßen nicht geschützt. Wann
wird eine Krise zur Insolvenz und welche Rechte und Pflichten hat der Inhaber in dieser Situation?
Wer haftet wofür? Der Vortrag gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Referentin:
RAin Marion Gutheil, Fachanwältin für Insolvenzrecht, Partnerin der Insolvenzkanzlei Mönning Feser Partner, Düsseldorf
16:45 Uhr bis 17:00 Uhr Pause
17:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Verfahren aus dem Agrarrecht beim EuGH
Referentin:
Dr. Barbara Eggers, LL.M., stellvertretende Direktorin des Direktorats für Landwirtschaft und Fisch im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission
18:15 Uhr bis 18:20 Uhr
Schlussworte der/ des 1. Vorsitzenden und Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen
Ende der Tagung
Rückfragen bitte an:
Mechtild Düsing, Münster
Programm
Tagungsbeitrag
320,00 € (für Mitglieder der Arge Agrarrecht)
420,00 € (für Nichtmitglieder der Arge Agrarrecht)
100,00 € (für Studenten)
Bei einer Anmeldung bis zum 10.08.2021 reduziert sich der Teilnehmerbetrag
für Mitglieder der ARGE Agrarrecht auf 300,00 € und
für Nichtmitglieder auf 400,00 €
für Studenten auf 80,00 €
Fortbildungsbescheinigung gem. § FAO: 15 Stunden
Im Seminarbeitrag sind enthalten:
zwei Abendessen, Pausendrinks und Verpflegung. Der Tagungsbeitrag enthält einen Tagungsband, Mittagessen am 16.09. und 17.09. sowie jeweils Pausenverpflegung am Vor- und Nachmittag.
Änderungen im Tagungsprogramm bleiben vorbehalten. Vorbehalten bleibt ferner, die Veranstaltung als Onlineseminar durchzuführen