12. Jahrestagung der Arge Agrarrecht vom 26.8. bis 28.8. 2020 in Weimar, Hotel Elephant

Programm

26.08.2020 Anreisetag
- ab 16:30 Uhr Stadtführung durch Weimar- ca. 2 Stunden- Treffpunkt vor dem Hotel
- ab 19:30 Uhr Begrüßungsabend (Anmeldung erforderlich, siehe Anmeldeformular)
Hotel Elephant mit Abendessen
(auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke als Selbstzahler)

27.08.2020 erster Tagungstag- Donnerstag
8:45 Uhr bis 9:00 Uhr
Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Mechtild Düsing
9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Aktuelles Landpachtrecht
In Deutschland sind fast 2/3 der Agrarflächen gepachtet. Das Landpachtrecht bildet damit einen Schwerpunkt in der anwaltlichen Beratung. Der Vortrag stellt die neueste Rechtsprechung in diesem Bereich vor.
Referentin: Constanze Nehls, Fachanwältin für Agrarrecht und für Arbeitsrecht, Berlin
10:05 Uhr bis 11:05 Uhr
Die Euthanasie von Tieren aus wirtschaftlichen Gründen
(K)ein vernünftiger Grund im Sinne des TierSchG?
Prof.Dr. Peter Kunzmann, Professor für Ethik in der Tiermedizin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover
11:05 Uhr bis 11:25 Uhr Pause
11:25 Uhr bis 12:25 Uhr
Die Neuordnung der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grundsteuer ab 2025
Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber neue Regeln für die Bewertung und die Besteuerung des landwirtschaftlichen Vermögens und des Grundbesitzes beschlossen. Diese Regeln greifen ab 2025. Die bisherige Einheitsbewertung wird komplett abgeschafft und neue Regeln bestimmt. Der Referent stellt die Auswirkungen der neuen Bewertungsregeln für das landwirtschaftliche Vermögen und das Grundvermögen und die Auswirkungen auf die Grundsteuer A und B vor. Weiterhin wird er die Bestrebungen des Gesetzgebers zur Einführung einer Grundsteuer C - Baulandsteuer - skizzieren.
Referent: Ralf Stephany, Steuerberater und Geschäftsführer der Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH –parta- Bonn
12:30 Uhr bis 13:15 Uhr
Landwirtschaftliche Alterskasse: Folgeprobleme der Abschaffung der Hofabgabeklausel
- Folgen im steuerlichen Bereich
- Beiträge zur SVFLG, insbesondere Krankenkasse
- Anrechnung von Einkommen auf Renten
Referentin: Jutta Sieverdingbeck-Lewers, Notarin und Fachanwältin für Agrarrecht und für Erbrecht, Münster
13:15 Uhr bis 14:15 Uhr Mittagessen
14:15 Uhr bis 15:15 Uhr
Der EuGH zu Kettenverweisen im Strafrecht und neueste Rechtsprechung zum Vermögensabschöpfungsrecht
Das Agrarstrafrecht zeichnet sich durch zahlreiche Blanketttatbestände mit Rückverweisungsklauseln aus. Obgleich das BVerfG dem Gesetzgeber in seiner Entscheidung zu § 10 Abs. 1, Abs. 3 RiFlEtikettG den Auftrag erteilt hat, Rückver-weisungsklauseln im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zu beseitigen, wurde dieser bislang nicht tätig. Anders die Tatgerichte: Mit Beschluss vom 15. März 2017 legte das Landgericht Stade dem BVerfG ein Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 S. 1GG zur Entscheidung darüber vor, ob § 58 Abs. 3 Nr. 2 sowie § 62 Abs. 1Nr. 1 LFGB mit Art. 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 S. 1 und 80 Abs. 1 S. 2 GG unvereinbar und daher nichtig sind. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BVerfG steht noch aus. Es geht um die Frage, ob Vorschriften mit Rückverweisungs- und Entsprechungsklausel verfassungsgemäß sind. Mit der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Reform des Vermögensabschöpfungsrechts muss sich die Strafverteidigung neuen Herausforderungen stellen. Bereits in jüngster Zeit sind zahlreiche Judikate insbesondere des BGH ergangen, die sich (auch und gerade) auf das Agrarrecht auswirken. Dies wird am Beispiel der sogenannten „Überladungsfälle“ und des unerlaubten Betreibens von Anlagen aufgezeigt.
Referentin: Heide Sandkuhl, Fachanwältin für Strafrecht und für Verwaltungsrecht, Potsdam
15:20 Uhr bis 16:20 Uhr
Auslaufen der EEG Förderung – Die Biogasanlage in der Ausschreibung
Das EEG ist inzwischen 20 Jahre alt, so dass für die ersten Anlagen die gesetzliche Förderdauer bald ausläuft. Für Biogasanlagen besteht die Möglichkeit der Anschlussförderung im Ausschreibungsverfahren. Der Vortrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen sowie praktische Hinweise.
Referent: Philipp Wernsmann, Fachanwalt für Agrarrecht, Ibbenbühren
16:20 Uhr bis 16:50 Uhr Pause
16:50 Uhr bis 17:50 Uhr
Die Sicherung von Forderungen aus Verträgen über die Beherbergung und die Aufzucht von fremden Tieren im eigenen Betrieb
Referent: Kai Bemmann, Fachanwalt für Agrarrecht und für Medizinrecht, Verden (Aller)
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Landwirtschaft und Recht im Denken und Handeln von Goethe und Einsiedel
- die Geldablösung der Frondienste in der Gutsherrschaft von Einsiedel,
- die Bewertung und der Verkauf von landwirtschaftlichen Gütern,
- das Landwirtschaftliche Institut zu Tiefurt bei Weimar unter Mitwirkung von Goethe und Einsiedel
- `Goethes´ Naturfragment (Wer der Natur nicht folgt, den bestraft sie als der strengste Tyrann)
Referent: Veit Noll, Fachanwalt für Familienrecht und Autor verschiedener Werke zur Weimarer Klassik („Goethe im Wahnsinn der Liebe“), Salzwedel
Ab 20:00 Uhr
Abendessen im Hotel Essen auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke Selbstzahler

28.08.2020 zweiter Tagungstag-Freitag
Goethes Geburtstag
Beginn 8:45 Uhr bis 9:30 Uhr
Mitgliederversammlung
Tagesordnung auf unserer Internetpräsenz www.arge-agrarrecht.de
9:30 Uhr bis 10:30 Uhr
Erleichtertes Bauen im Außenbereich
Landwirtschaftliche Gebäude sollen weitergehend zu Wohnzwecken und zu gewerblichen Zwecken umgenutzt und Stallungen unter Tierwohlaspekten leichter geändert werden können als bisher. Das Referat beschreibt den gesetzgeberischen Sachstand.
Referent: Prof. Dr. Hendrik Schoen, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Münster
10:35 Uhr bis 11:35 Uhr
Rechtsschutz im Umwelt- und Planungsrecht
- EuGH Rechtsprechung zur Rügemöglichkeit von Umweltbelangen durch EU-Bürger
- Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz
- Praxisbeispiel: Teslawerk
Referentin: Dr. Petra Kauch, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Agrarrecht, Lüdinghausen
11:35 Uhr bis 12:00 Uhr Pause
12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Flächenpools und Ökokonten in der gesetzlichen Eingriffsregelung - Praxisbeispiele der Umsetzung aus den verschiedenen Bundesländern
- Länderspezifischer Überblick - Aufgaben und Ziele
- Einrichtung und Führung, Bewertung und Verfahrensführung
- Finanztechnische Kalkulation/dauerhaften Unterhaltung durch regionale Partner
Referentin: Anne Schöps, Vorsitzende des Bundesverbandes der Flächenagenturen in Deutschland e.V, Berlin
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr Mittagessen
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Das Vorkaufsrecht im Wasser- und Naturschutzrecht in der Praxis und sein Verhältnis zum Grundstücksverkehrsgesetz
Die gesetzlichen Vorkaufsrechte im Wasser- und Naturschutzrecht gewinnen in der Landwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und ihre Abgrenzung zum Grundstücksverkehrsgesetz sollen praxisbezogen beleuchtet werden.
Referent: Rechtsanwalt Dr. Hansjörg Melchinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karlsruhe
15:05 Uhr bis 16:05 Uhr
Grundstücksverkehrsrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Tipps zur Vertragsgestaltung
Referent: Dr. Dirk Schuhmacher, Fachanwalt für Agrarrecht, Münster
16:05 Uhr bis 16:30 Uhr Pause
16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
quo vadis Wolf
Beleuchtet wird die aktuelle politische Diskussion und Maßnahmen des Gesetzgebers zu den Themen Herdenschutz, Entschädigung, Abschussgenehmigungen und „wolfsfreie Zonen“ im artenschutzrechtlichen Kontext
Referenten:
Dr. Dirk Barnewitz, Direktor des Forschungszentrums und Jäger, Bad Langensalza
Markus Keubke, Rechtsanwalt für Waffen- und Jagdrecht sowie Jäger, Erfurt
17:35 Uhr bis 18:35 Uhr
Der landwirtschaftliche Straßenverkehr
Für Landwirtschaftsbetriebe gilt teilweise ein spezifisches Straßenverkehrsrecht. Der Vortrag beinhaltet u. a. die Themen Fahrerlaubnis, Zulassungspflicht landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Ladungssicherung.
Referenten: Constanze Nehls , Fachanwältin für Agrarrecht und für Arbeitsrecht, Berlin und Mathias Hermann, Moderator beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V.
18:35 Uhr
Schlussworte der 1. Vorsitzenden Mechtild Düsing Ende der Tagung

Rückfragen bitte an:
Mechtild Düsing, Münster

Liebe Freunde und Freundinnen des Agrarrechts,
wir können Ihnen die gute Nachricht überbringen, dass die Tagung in Weimar stattfinden wird.
Nach Rücksprache mit dem Hotel steht fest, dass dieses die Corona-bedingten Auflagen einhalten kann.
Angesichts der Unsicherheiten in der Vergangenheit ist uns das Hotel auch entgegengekommen und hat die Buchungsfrist für die Zimmer bis zum 17. Juni 2020 verlängert. Die Stornierungsfrist ist nach wie vor festgelegt auf 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Sollte wider Erwarten aus Pandemiegründen doch noch eine Absage der Veranstaltung erfolgen müssen, werden selbstverständlich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
Wir gehen jedoch zuversichtlich davon aus, dass wir zusammen mit Ihnen unter der Schirmherrschaft von Goethe eine schöne Tagung haben werden!
Anbei überreichen wir Ihnen unser Tagungsprogramm sowie die aktuellen Anmeldeformulare.
Auf Wiedersehen in Weimar!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Mechtild Düsing | Ihr Dr. Christian Halm | Ihr Tammo Gräper

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