15. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV vom 31.08.2023 bis 01.09.2023

in Dipperz bei Fulda, Hotel Rhön Residence


Liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht,


unsere Tagung führt uns dieses Jahr nach Dipperz/bei Fulda und damit in das Herz Deutschlands.
 
Wir laden Sie daher ein, sich für die

15. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht

anzumelden. 

Unser Tagungsprogramm verspricht dieses Jahr eine Kombination von interessanten Fortbildungsthemen und Ausflügen in die Umgebung. 

Die Tagungstage sind der 31.08.2023 (Donnerstag) und der 01.09.2023 (Freitag). Wir tagen im 3-Sterne Hotel Rhön Residence in 36160 Dipperz, Knesheckenweg 2.

Das Tagungshotel hat uns ein Zimmerkontingent zur Verfügung gestellt. Dieses ist bis einschließlich 12.07.2023 abrufbar. Da das Hotel über keinen Fahrstuhl verfügt, empfehlen wir Teilnehmern mit eingeschränkter Mobilität ein Zimmer im Erdgeschoss zu wählen.

Sofern Sie bereits am 30.08.2023 (Mittwoch) anreisen, können Sie mit uns die Umgebung von Dipperz entdecken. Wie in jedem Jahr werden wir uns am Abend bei einem gemeinsamen Abendessen auf die Tagung einstimmen.

In der Anlage finden Sie unser Tagungsprogramm und die aktuellen Anmeldeformulare.

Als besondere Attraktion werden wir am Donnerstagnachmittag auf dem Kloster Frauenberg tagen und sechs Vorträge hören. Wir fahren gemeinsam mit dem Bus dorthin.

Im Tagungsprogramm können Sie ebenfalls lesen, dass wir dieses Jahr ein neues Format ausprobieren wollen. Unter der Überschrift „Aus der Praxis für die Praxis: Bringen Sie Ihren Fall mit!“ wollen wir Ihnen Gelegenheit geben, die Teilnehmer über interessante Fälle oder Urteile zu informieren und darüber zu diskutieren. Wir freuen uns, wenn Sie den Programmpunkt mit Ihren Beiträgen bereichern.

Zum Abschluss möchten wir Sie darüber informieren, dass auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht neu gewählt wird. Nicht alle Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses werden sich zur Wiederwahl stellen. Sofern Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, sprechen Sie uns gern an. Spontane Bewerbungen auf der Mitgliederversammlung sind ebenfalls möglich.

Herzlichst


Ihre Constanze Nehls                        Ihr Dr. Christian Halm
1. Vorsitzende                                  2. Vorsitzender


Programm


30.08.2023 Anreisetag (Mittwoch)

16:30 Uhr bis 18:30 Uhr

geführte Kurzwanderung in die Umgebung zum BioHof Lindengut

ab 19:30 Uhr

Begrüßungsabend
auf der Aussichtsterrasse des Tagungshotels auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke zahlt jeder selbst (Anmeldung erforderlich, siehe Anmeldeformular)


31.08.2023 erster Tagungstag (Donnerstag)

8:50 Uhr bis 9:00 Uhr

Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Constanze Nehls

9:00 Uhr bis 09:45 Uhr: 45 min.

Auswirkungen des Lieferkettengesetztes auf die Landwirtschaft

Das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz soll u. a. die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten sicherstellen. Auf den ersten Blick scheinen Landwirte in Deutschland von dem Gesetz nicht betroffen zu sein. Der Vortrag räumt mit diesem Missverständnis auf und zeigt auf, wo es anwaltliche Beratungsansätze gibt.

Referent: Rechtsanwalt Dr. Hartmut Henninger, Hamburg

09:50 Uhr bis 11:20 Uhr: 90 min.

Realisierung eines Windparks – Gesetzliche Grundlagen vom Planungsrecht bis zur Genehmigung

Das Referat vermittelt einen Überblick über ausgewählte rechtliche Rahmenbedingungen der WEA-Planung unter Berücksichtigung neuester gesetzgeberischer Aktivitäten und setzt einen Fokus beim Thema Rückbau.

Referent: Rechtsanwalt Moritz Müller, Leipzig

11:20 Uhr bis 11:35 Uhr

Pause

11:35 Uhr bis 13:05 Uhr: 90 min.

Beweisantrag im Verwaltungsprozess

VerwaltungsrechtlerInnen weisen zu Recht darauf hin, dass „richtige“ Beweisanträge das A und O sind, um vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich zu sein. Zum einen werden einige Verwaltungsgerichte erst durch das Stellen von Beweisanträgen zur vollständigen Sachverhaltsermittlung veranlasst. Zum anderen bietet das Beweisantragsrecht der*m Rechtsanwalt*in die Möglichkeit, die vorläufige Rechtsansicht des Gerichts in Erfahrung zu bringen, wenn dieses seine Rechtsauffassung im Termin nicht äußert. Zu guter Letzt eröffnen unberechtigte abgelehnte Beweisanträge den Zugang zur Rechtsmittelinstanz. Der Vortrag soll gerade auch die taktischen Aspekten von Beweisanträgen beleuchten.

Referent: Professor Dr. Peter Kothe, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen University of Applied Sciences, Ludwigsburg

13:05 Uhr bis 14:00 Uhr

Mittagessen

14:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Hinfahrt per Bus zum Kloster Frauenberg in Fulda (ca. 13 km)

14:30 Uhr bis 15:15 Uhr: 45 min.

Kirchenrecht trifft Agrarrecht

Der Referent schildert (bei passendem Wetter im Klostergarten oder auf der Aussichtsterrasse) die klösterliche/kirchliche Liegenschaftsverwaltung und die Grundsätze bei der Bewirtschaftung und Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen.

Referent: n.n

15:20 Uhr bis 16:05 Uhr: 45 min.

Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.11.2021 (Az.: BVerwG 3 C 16.20) zu der Frage entschieden, unter welchen Bedingungen Eigentümer europarechtskonform Gebiete aus einem Jagdbezirk herausnehmen können. Vorangegangen war eine Entscheidung des EuGH, die es galt mit dem neuen § 6a BJagdG umzusetzen. Der Vortrag beleuchtet die Entscheidung und ihre Folgen für land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

Referentin: Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn, Lübbecke Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

16:05 Uhr bis 16:25 Uhr

Pause

16:25 Uhr bis 17:10 Uhr: 45 min.

Aktuelle Fragestellungen zum Wildschadensrecht

Land -und forstwirtschaftliche Betriebe sind häufig mit Wildschäden konfrontiert. Für die erfolgreiche Durchsetzung von Wildschadensersatzansprüchen sind prozessuale und materielle Besonderheiten zu beachten, die in dem Vortrag beleuchtet werden.

Referenten: 
Rechtsanwalt Dr. Stefan Wagner, Augsburg
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Agrarrecht
Mediator und Diplom-Forstwirt (Univ.) und
Rechtsanwalt Johannes Albrecht, Augsburg


17:15 Uhr bis 18:00 Uhr: 45 min.

Tierversuchsrecht

Nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Suche nach einem Corona-Impfstoff wurde die Frage der Tierversuche in Deutschland diskutiert. Die Europäische Kommission führte in der Zeit von 2018 bis 2022 eher unbemerkt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen einer unzureichenden Umsetzung der europäischen Tierversuchsrichtlinie. Der Vortrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für Tierversuche. Das Tierversuchsrecht ist über das Tierschutzrecht Teil der agrarrechtlichen Fachanwaltsausbildung.

Referentin: Rechtsanwältin Dr. Anne Schmidt, LL.M. Verden

18:00 Uhr bis 18:45 Uhr: 45 min.

Rechtsgrundlagen Sammeln in Wald und Flur

Zunehmend wird Eigentum am Holz und an landwirtschaftlichen Produkten nicht mehr respektiert. Was tatsächlich in Wald und Flur rechtmäßig gesammelt und gepflückt werden darf, ob Zweige abgeschnitten werden dürfen und wo die Grenzen für die Selbstversorgung sind, soll näher beleuchtet werden. Auch der Frage, ob ein Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Arealen besteht, soll nachgegangen werden. Letztlich sollen Strafen bei Missachtung der Grenzen mit in den Blick genommen werden.

Referentin: Rechtsanwältin Dr. Petra Kauch, Lüdinghausen, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Agrarrecht

18:45 Uhr bis 19:30 Uhr: 45 min.

Aus der Praxis für die Praxis: Bringen Sie Ihren Agrarrechtsfall mit!

Viele TeilnehmerInnen finden nicht nur die auf der Tagung angebotenen Vorträge interessant, sondern auch die fachlich motivierten Pausengespräche mit den Kollegen. Wir laden die Teilnehmer daher ein, ihre agrarrechtlichen Fälle sowie ggf. vorhandene Fragestellungen oder neue Entwicklungen vorzustellen und gemeinsam zu besprechen. Bei passendem Wetter findet dieser Vortrag auf der Aussichtsterrasse/ im Klostergarten statt.

Moderatorin: Rechtsanwältin Constanze Nehls und Rechtsanwalt Tammo Gräper

19:30 Uhr bis 19:45 Uhr

Rückfahrt ins Hotel mit dem Bus

ab 20:10 Uhr

Grillabend auf der Aussichtsterrasse des Hotels Rhön Residence auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke als Selbstzahler


01.09.2023 zweiter Tagungstag (Freitag)

8:45 Uhr bis 9:30 Uhr

Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht des DAV
Tagesordnung auf unserer Internetpräsenz www.arge-agrarrecht.de

9:30 Uhr bis 10:15 Uhr: 45 min.

Steuerfallen und Gestaltungsfragen bei Hofübergabe und Verpachtung

Der Generationswechsel macht vor Landwirtschaftsbetrieben nicht Halt. Für die anwaltliche Begleitung von Hofübergaben, Verpachtungen oder dem Verkauf von Geschäftsanteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen sind agrarrechtliche Fachkenntnisse mehr als vorteilhaft. Oftmals wird hierbei jedoch der steuerlichen Beratung zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Während rechtlich viel gestaltet werden kann, muss steuerlich Einiges beachtet werden, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Der Vortrag gibt hierzu Hinweise.

Referentin: Steuerberaterin Anja Memenga, Westerstede

10:15 Uhr bis 10:45 Uhr

Pause

10:45 Uhr bis 11:30 Uhr: 45 min.

Umsetzung der Grundsteuerreform – praktische Erfahrungen und Empfehlungen

Bis Anfang 2023 mussten alle Grundstückseigentümer ihre Grundsteuerklärung abgeben. Landwirte waren hiervon oft mehrfach betroffen. Sie mussten die Erklärung für ihre eigenen Flächen abgeben. Zudem haben sie die Abgabe oftmals als Serviceleistung für ihre Verspächter vorgenommen. Derzeit ergehen die ersten aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide. Auftretenden Rechtsfragen widmet sich dieser Vortrag.

Referentin: Nikolas Breitsch M. Sc. agr. Steuerberater & Landw. Buchstelle

11:35 Uhr bis 12:20 Uhr: 45 min.

Rückfall und Rückübertragungsklauseln

In Betriebsübergabe- bzw. Überlassungsverträgen werden oftmals sog. Rückfall-/ Rückübertragungsklauseln vereinbart. Der Vortrag gibt einen Überblick über auftretende Rechtsprobleme und gibt Gestaltungstipps. Schließlich gibt ein familienrechtlicher Blick auf diese Klauseln, Anhaltspunkte für deren Bewertung im Rahmen des Zugewinnausgleichs.

Referent: Rechtsanwalt und Notar Tammo Gräper, Brake
Fachanwalt für Agrarrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Landwirt

12:25 Uhr bis 13:10 Uhr: 45 min.

Die inflationsbedingte Äquivalenzstörung - gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, u. a. im Pachtrecht

Die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen gehen an der Landwirtschaft nicht spurlos vorbei. Preissteigerungen für Betriebsmittel verursachen beim Landwirt nicht selten ein Missverhältnis zwischen vertraglicher Leistung und Gegenleistung. Der Vortrag gibt Hinweise, wie die anwaltliche Beratungspraxis hierauf reagieren kann.

Referent: Rechtsanwalt Dr. Dirk Schuhmacher, Münster
Fachanwalt für Agrarrecht

13:10 Uhr bis 14:00 Uhr

Mittagessen

14:00 Uhr bis 15:00 Uhr: 60 min.

Verteidigungsstrategien im Umweltstrafrecht

Das Strafgesetzbuch listet in §§ 324 ff. verschiedene Straftaten gegen die Umwelt auf. Welche Strafrechtsvorschriften gibt es im Umweltbereich darüber hinaus? Wie sieht eine erfolgversprechende anwaltliche Verteidigung aus? Eine solche muss auch im Blick haben, dass Umweltstraftaten oft verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Vortrag geht auf diese Fragen ein.

Referentin: Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl
Fachanwältin für Strafrecht,
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

15:05 Uhr bis 15:50 Uhr: 45 min.

Wegerechte außerhalb des Grundbuchs

Wegegenossenschaften sind nicht jedem Agrarrechtler bekannt. Der Vortrag stellt sie vor. Ferner werden folgende Rechtsinstitute behandelt:

  • Gewohnheitsrecht
  • altrechtliche Grunddienstbarkeit gem. Art. 187 EGBGB
  • Notwegerechte
  • Wegerecht gem. WaldG
  • kommunale Organisation (Zweckverbände)
  • Wasserverbandslösungen

Referent: Dr. jur. Klaus Thomas, Braunschweig

15:55 Uhr bis 16:40 Uhr: 45 min.

Wasserknappheit in der Landwirtschaft – Wasserhaushaltsgesetz als Lösung?

Nicht nur durch die Dürresommer der letzten Jahre ist die Wasserversorgung in Deutschland knapper geworden. Die Bundesregierung hat jüngst eine Nationale Wasserstrategie beschlossen, die auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft hat. Bietet das Wasserhaushaltsgesetz zugunsten der Landwirte hier einen Ausweg? Der Vortrag beantwortet diese Frage.

Referent: Prof. Dr. Bernd Klauer, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH

16:40 Uhr bis 16:55 Uhr

Pause

16:55 Uhr bis 17:40 Uhr: 45 min.

Rechtliche Grundlagen des ökologischen Landbaus

In Hessen werden derzeit 16 % der Anbaufläche ökologisch bewirtschaftet. Mit diesem Verhältnis belegt das Land bundesweit Platz 2 nach Baden-Württemberg. Auch die Bundesregierung sieht den Ökolandbau als wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Landwirtschaft an. Bis zum Jahr 2030 soll der Ökolandbau in Deutschland auf 30 % steigen. Hieraus ergibt sich Beratungsbedarf für die anwaltliche Praxis, der die verschiedenen EU-Vorschriften und der Anbauverbände im Blick haben muss. Der Vortrag erläutert die zahlreichen rechtlichen Voraussetzungen, die ein Landwirt erfüllen muss, um als ökologisch wirtschaftend zu gelten.

Referenten: Herr Dr. Jochen Neuendorff (Gesellschaft für Ressourcenschutz), Göttingen und Rechtsanwältin Constanze Nehls, Berlin
Fachanwältin für Agrarrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht

17:45 Uhr bis 18:30 Uhr: 45 min.

Die Gestaltung wirksamer Schiedsklauseln

Schiedsklauseln finden sich in der Landwirtschaft u. a. in Liefer- oder Pachtverträgen oder in gesellschaftsrechtlichen Verträgen wieder. Die Vereinbarung solcher Klauseln kann sinnvoll sein, um im Vergleich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit sachgerechtere und schnellere Entscheidungen zu erlangen. Hierfür müssen die verwendeten Klauseln wirksam sein. Der Vortrag beschäftigt sich mit diesen Fragen.

Referent: n.n.

18:30 Uhr

Verabschiedung und Ende der Tagung




Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

Rechtsanwältin Constanze Nehls
Tel: 030 44 33 44 33
E-Mail: nehls(at)btr-rechtsanwaelte.de


Tagungsbeitrag

370,00 € (für Mitglieder der Arge Agrarrecht)
470,00 € (für Nichtmitglieder der Arge Agrarrecht)
150,00 € (für Studenten)

Bei einer Anmeldung bis zum 15.07.2023 reduziert sich der Teilnehmerbetrag
für Mitglieder der ARGE Agrarrecht auf 350,00 € und
für Nichtmitglieder auf 450,00 €
für Studenten auf 120,00 €

Fortbildungsbescheinigung gem. § FAO: 15 Stunden

Im Seminarbeitrag sind enthalten:
Tagungsband, Mittagessen am 31.08.2023 und 01.09.2023, Abendessen am 30.08.2023 und 31.08.2023, Verpflegung in den Pausen, Busfahrten

Änderungen im Tagungsprogramm bleiben vorbehalten.